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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand 1.5.2008


Für alle Angebote und Verkäufe gelten nachstehende Bedingungen; welche die Käufer durch Annahme der Angebote bzw. Rechnungen anerkennen.

1. Angebote, Empfehlungen, Beratungen

Unsere Angebote gelten nur für sofortige Zusage, sonst freibleibend. Vorratsangaben werden stets freibleibend gemacht. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Empfehlungen und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, sind jedoch unverbindlich. Wegen Unterlassung oder Unrichtigkeit einer Beratung haften wir nicht, und zwar unabhängig davon, ob der Besteller uns um Beratung gebeten hatte.

2. Berechnung

Die Berechnung erfolgt stets zu unseren am Liefertag gültigen Preisen, unfrei ab unserem Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders vereinbart und vermerkt.

3. Versand und Gefahrenübernahme

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und, falls nichts anderes vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an ein Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten geht die Gefahr, auch bei Frankogeschäften, auf den Besteller über.

4. Lieferung

Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Sollten wir auch nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen nicht geliefert haben, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfristen sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten durch Wagen- oder Behältermangel, Bahn- und Straßensperren und alle außerhalb unseres Machtbereiches liegende Tatsachen befreien uns für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Lieferung.

5. Zahlung

10 Tage 2 %, 30 Tage netto. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Skonto ist jedoch, dass keine älteren Rechnungen unbeglichen sind. Skontovergütung wird nur aus dem Netto-Rechnungsbetrag gewährt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für Kreditgewährung nicht geeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder nichtfälliger Ansprüche aus sämtlichen Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.

6. Eigentumsrecht

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung (bei Hergabe von Schecks und/oder Wechsel bis zu deren endgültigen Einlösung) unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte durchDritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er damit bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass dem Verkäufer hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.


7. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen können vom Besteller nur vorgebracht werden vor Verwendung, Veräußerung oder Vermischung der Waren. Sie sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist festgestellte Mängel sind unverzüglich – das heißt ohne schuldhaftes Zögern – schriftlich bei uns geltend zu machen und können nur dann anerkannt werden, wenn sie durch Prüfung der Ware innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Lieferung nicht anerkannt werden konnten. Beanstandungen nach Ablauf eines Monats nach Erhalt der Ware sind in jedem Fall ausgeschlossen. In jedem Fall können Mängel, die bereits vor Verwendung, Veräußerung oder Vermischung der Waren bei gehöriger Untersuchung erkennbar waren, nur gerügt werden, wenn die beanstandete Ware sich noch in der von uns verwendeten Verpackung befindet. Bei berechtigter Beanstandung hat der Besteller Anspruch auf Umtausch der Ware. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen, insbesondere sind auch ausgeschlossen Ansprüche auf Ersatz jeglicher Folgeschäden.


8. Schadenersatz

Jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Bei grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens begrenzt. Ein Schadenersatzanspruch eines Bestellers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit findet keine Berücksichtigung.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung (auch bei Frankolieferung) ist die jeweilige Versandstätte, für die Zahlung Willich als Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand für alle Beteiligten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Krefeld. Die Wahl eines anderen zulässigen Gerichtsstandes steht uns frei.